Stand 03.09.2026 · Version 1.0 · FCO SRL, Betreiber von Dance Master Pro
0. Grundlegende Architekturentscheidung
Zwei Merkmale bestimmen das Schutzniveau dieses Dienstes und werden deshalb vorangestellt:
Getrennte Datenbank je Kunde. Jede Tanzschule hat eine eigene, physisch getrennte Datenbank. Es gibt keine gemeinsam genutzten Tabellen, in denen Daten mehrerer Schulen nebeneinander liegen. Die Zuordnung erfolgt über eine separate Zugangsdatenbank. Eine Verwechslung oder Vermischung von Beständen ist damit strukturell ausgeschlossen und nicht nur durch Filterlogik verhindert.
Dokumente verbleiben beim Kunden. Rechnungs-PDFs, ärztliche Atteste sowie Fotos und Videos werden nicht auf unseren Servern gespeichert. Sie werden über eine vom Kunden selbst hergestellte Verbindung unmittelbar in dessen eigenen Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox oder Microsoft OneDrive) übertragen. Auf unseren Systemen verbleiben:
- die Verwaltungsdaten in der Datenbank (etwa Rechnungsnummer und Betrag, Gültigkeitsdatum eines Attests, Titel einer Galerie),
- bei Foto- und Videogalerien kleinformatige Vorschaubilder in einem Verzeichnis außerhalb beider Web-Wurzelverzeichnisse; sie sind über keine erratbare Adresse erreichbar und werden erst nach erfolgreicher Berechtigungsprüfung ausgeliefert,
- Anlagen, die der Kunde selbst dem Online-Anmeldeformular beifügt.
Große Bilder und Videos werden entweder über einen kurzlebigen, jeweils neu erzeugten Link des Speicheranbieters ausgeliefert oder serverseitig durchgereicht; die Dateien im Speicher des Kunden bleiben dabei privat, es wird kein öffentlicher Freigabelink erzeugt.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1.1 Zutrittskontrolle — umgesetzt
Wir betreiben kein eigenes Rechenzentrum. Der Betrieb erfolgt bei DigitalOcean im Rechenzentrum Frankfurt am Main (FRA1). Zutrittssicherung, Videoüberwachung, Besucherverwaltung und Brandschutz obliegen dem Betreiber; dessen Zertifizierungen (ISO 27001, SOC 2 Type II) stellen wir auf Anforderung zur Verfügung. Eigene Hardware mit Kundendaten befindet sich nicht in unseren Geschäftsräumen.
1.2 Zugangskontrolle
– Zugang zur Anwendung ausschließlich über persönliche Benutzerkonten; keine Sammelkonten. — umgesetzt
– Passwörter werden ausschließlich als kryptografischer Hash gespeichert. — umgesetzt
– Administrativer Serverzugang nur über SSH mit Schlüsselpaar; Passwortanmeldung deaktiviert. — umgesetzt
– Der Zugang zum Server ist auf benannte Personen beschränkt; die Liste wird geführt und bei Ausscheiden unverzüglich angepasst. — umgesetzt
1.3 Zugriffskontrolle — umgesetzt
– Rollenmodell mit den Rollen Administrator, Sekretariat, Lehrkraft und Familienzugang; jede Rolle sieht ausschließlich die für ihre Aufgabe erforderlichen Bereiche.
– Nicht freigeschaltete Bereiche sind serverseitig gesperrt, nicht nur in der Oberfläche ausgeblendet.
– Einzelne Funktionsbereiche (etwa ärztliche Atteste) lassen sich je Schule vollständig deaktivieren; dann werden die zugehörigen Daten weder erhoben noch angezeigt.
– Im Familienportal sieht ein Elternteil ausschließlich Daten der ihm zugeordneten Kinder; jede Anfrage nach einem Inhalt wird einzeln gegen die Berechtigungen geprüft, auch beim direkten Aufruf einer Adresse.
1.4 Trennungskontrolle — umgesetzt
Eigene Datenbank je Kunde, siehe Abschnitt 0. Test- und Produktivumgebung sind getrennt; in der Testumgebung werden keine echten Kundendaten verwendet.
1.5 Pseudonymisierung und Verschlüsselung
– Sämtliche Verbindungen zwischen Nutzer und Anwendung sind mit TLS verschlüsselt (HTTPS, TLS 1.2 oder höher); unverschlüsselte Aufrufe werden umgeleitet. — umgesetzt
– Die Zugangsdaten des vom Kunden konfigurierten E-Mail-Servers werden verschlüsselt gespeichert. — umgesetzt
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
2.1 Weitergabekontrolle — umgesetzt
– Datenübertragung ausschließlich verschlüsselt.
– Dokumente werden nicht bei uns zwischengelagert, sondern unmittelbar in den Speicher des Kunden übertragen (Abschnitt 0).
– Kein Datenträgerversand, keine Weitergabe an Dritte außerhalb der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter.
2.2 Eingabekontrolle
– Protokollierung des E-Mail-Versands mit Empfänger, Zeitpunkt und Zustellstatus. — umgesetzt
– Protokollierung der Zugriffe auf Foto- und Videogalerien mit Nutzer, Inhalt und Zeitpunkt. — umgesetzt
– Zahlungs- und Rechnungsvorgänge sind einzeln nachvollziehbar erfasst. — umgesetzt
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)
- Tägliche automatische Sicherung des gesamten Servers einschließlich aller Datenbanken durch den Infrastrukturanbieter (DigitalOcean). Die Sicherungen werden im selben Rechenzentrum in Frankfurt am Main nach den Aufbewahrungsregeln des Anbieters vorgehalten und verlassen die Europäische Union nicht. — umgesetzt
- Aus einer Sicherung lässt sich der vollständige Systemzustand eines Kalendertages wiederherstellen. — umgesetzt
- Redundante Stromversorgung, Klimatisierung, Netzanbindung und Brandschutz durch den Rechenzentrumsbetreiber. — umgesetzt
- Laufende Überwachung von Erreichbarkeit und Systemzustand. — umgesetzt
- Zeitnahe Einspielung sicherheitsrelevanter Aktualisierungen von Betriebssystem und eingesetzten Komponenten. — umgesetzt
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
4.1 Datenschutzmanagement — umgesetzt
– Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO wird geführt.
– Alle Beschäftigten und Beauftragten sind schriftlich auf Vertraulichkeit verpflichtet.
– Schulung der Beschäftigten zu Datenschutz und Informationssicherheit bei Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich.
– Überprüfung dieser Maßnahmen mindestens jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen.
4.2 Vorfallbehandlung — umgesetzt
– Meldeweg security@dancemasterpro.com, auch für Hinweise von außen; veröffentlicht unter /.well-known/security.txt.
– Dokumentierter Ablauf: Erfassung, Bewertung, Eindämmung, Benachrichtigung des Verantwortlichen innerhalb von 48 Stunden, Nachbereitung.
– Jeder Vorfall wird protokolliert, auch wenn er nicht meldepflichtig ist.
4.3 Auftragskontrolle — umgesetzt
– Auswahl der Unterauftragsverarbeiter nach Eignung und Nachweisen; Verträge nach Art. 28 DSGVO mit allen.
– Jährliche Überprüfung der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, Liste öffentlich (Anlage 3).
4.4 Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) — umgesetzt
– Funktionsmodule sind einzeln abschaltbar; nicht benötigte Datenkategorien werden dann gar nicht erst erhoben.
– Galerien sind bei Anlage unveröffentlicht und ohne jede Freigabe; sie werden erst sichtbar, wenn die Schule aktiv eine Berechtigungsregel setzt.
– Vor der Veröffentlichung einer Galerie wird angezeigt, wie viele erreichte Schüler keine Einwilligung zur Bildveröffentlichung hinterlegt haben.
– Es werden keine Berechtigungen auf dem Cloud-Speicher des Kunden verändert; es entstehen keine öffentlichen Freigabelinks.
5. Löschkonzept
- Löschung einzelner betroffener Personen jederzeit durch den Verantwortlichen in der Anwendung möglich.
- Nach Vertragsende: Sperrung des Zugangs, 30 Tage gesperrter Zustand, danach Rückgabe oder endgültige Löschung nach Wahl des Verantwortlichen, einschließlich der Sicherungskopien nach Ablauf des Sicherungszyklus. Bestätigung auf Anforderung.
- Dokumente im Cloud-Speicher des Kunden sind nicht betroffen und unterliegen allein dessen Kontrolle.
- Protokolldaten werden nicht länger aufbewahrt, als es für Sicherheit und Fehleranalyse erforderlich ist.
6. Zertifizierungen
FCO SRL ist derzeit nicht nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Der eingesetzte Rechenzentrums- und Infrastrukturanbieter ist es; die entsprechenden Nachweise stellen wir auf Anforderung zur Verfügung. Wir halten diese Angabe bewusst offen, statt eine Zertifizierung zu suggerieren, die nicht besteht.
7. Änderungen
Diese Anlage wird fortgeschrieben. Maßgeblich ist die jeweils unter https://dancemasterpro.com/de/tom/ veröffentlichte Fassung; Kunden erhalten wesentliche Änderungen auf Anforderung mitgeteilt.
